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POL-NE: Zwei verletzte Radfahrer nach Verkehrsunfall
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 74857, member: 71"]04.06.2019 – 12:04</p><p><br /></p><p><a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" rel="nofollow">Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss</a></p><p><br /></p><p><i><a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/r/Dormagen" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://www.presseportal.de/blaulicht/r/Dormagen" rel="nofollow">Dormagen</a> (ots)</i></p><p><br /></p><p>Zwei Radfahrer stießen am Montagabend (03.06.) in Dormagen zusammen. Beide waren, gegen 22:25 Uhr, auf dem Rad-/Gehweg entlang der Bundesstraße 9 unterwegs gewesen, einer in Fahrrichtung Köln, der andere entgegengesetzt. In Höhe Hagelkreuzstraße berührten sich, nach ersten Erkenntnissen der Polizei, die beiden Lenker, so dass es zum Sturz der Fahrer kam. Ein 38-jähriger Düsseldorfer verletzte sich dabei schwer. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankhaus. Ein 40-jähriger Dormagener erlitt leichte Verletzungen. Ihm musste eine Blutprobe entnommen werden, da er offensichtlich erheblich unter Alkoholeinfluss stand.</p><p><br /></p><p>Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen.</p><p><br /></p><p>Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.</p><p><br /></p><p>Rückfragen von Pressevertretern bitte an:</p><p><br /></p><p>Der Landrat des</p><p>Rhein-Kreises Neuss als</p><p>Kreispolizeibehörde </p><p>-Pressestelle-</p><p>Jülicher Landstraße 178</p><p>41464 Neuss</p><p>Telefon: 02131/300-14000</p><p>02131/300-14011</p><p>02131/300-14013</p><p>02131/300-14014</p><p>Telefax: 02131/300-14009</p><p>Mail: <a href="mailto:pressestelle.neuss@polizei.nrw.de">pressestelle.neuss@polizei.nrw.de</a></p><p>Web: <a href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" rel="nofollow">https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw</a></p><p><br /></p><p>Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell</p><p><br /></p><p><a href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" rel="nofollow">Quellverweis</a>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 74857, member: 71"]04.06.2019 – 12:04 [URL='https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851']Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss[/URL] [I][URL='https://www.presseportal.de/blaulicht/r/Dormagen']Dormagen[/URL] (ots)[/I] Zwei Radfahrer stießen am Montagabend (03.06.) in Dormagen zusammen. Beide waren, gegen 22:25 Uhr, auf dem Rad-/Gehweg entlang der Bundesstraße 9 unterwegs gewesen, einer in Fahrrichtung Köln, der andere entgegengesetzt. In Höhe Hagelkreuzstraße berührten sich, nach ersten Erkenntnissen der Polizei, die beiden Lenker, so dass es zum Sturz der Fahrer kam. Ein 38-jähriger Düsseldorfer verletzte sich dabei schwer. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankhaus. Ein 40-jähriger Dormagener erlitt leichte Verletzungen. Ihm musste eine Blutprobe entnommen werden, da er offensichtlich erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: [EMAIL]pressestelle.neuss@polizei.nrw.de[/EMAIL] Web: [URL]https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw[/URL] Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851"]Quellverweis[/url][/QUOTE]
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