26.03.2020 – 10:29 Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis Rhein-Erft-Kreis (ots) Der Betreiber einer Shisha-Bar ließ Kunden über den Hintereingang in seine Bar. Am Mittwoch (25. März) gegen 21:00 Uhr fiel einem Zeugen Bewegung in einer Shisha-Bar auf der Köln-Aachener-Straße auf. Immer wieder öffnete sich die Hintertür des Geschäftes, um Personen hineinzulassen. Als die Polizeibeamten eintrafen, konnten mehrere Personen in der Bar angetroffen werden. Nach einer Personalienfeststellung fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da der Verdacht bestand, dass der Inhaber die Coronaschutzverordnung missachtete. Für einen derartigen Verstoß sieht die neue Rechtsverordnung eine Geldbuße von 5000 Euro vor, die durch die Ordnungsbehörde verhängt wird. (akl) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell Quellverweis...