Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 28 Juli 2018.

  1. Rücksichtnahme im Straßenverkehr
    Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit
    mancher Autofahrer Gefahrensituationen insbesondere
    für die schwächeren Verkehrsteilnehmer heraufbeschwören.
    So wurde jüngst beobachtet, dass ohnehin schon schmale
    Gehweg mit Fahrzeugen zugeparkt werden. Schüler im
    Grundschulalter, Mütter mit Kinderwagen sind dann gezwungen,
    den für sie sicheren Bürgersteig zu verlassen und
    die Fahrbahn zu nutzen.
    Das Ordnungsamt weist daher darauf hin, dass Bürgersteige
    grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Wer
    hier parkt, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung und
    bei einer gefährlichen Parksituation außerdem eine teure
    Abschleppaktion.
    Im Vorfeld dieser Aktion weist das Ordnungsamt durch
    "gelbe Karten" den Falschparker auf die Konsequenzen hin.
    Wer allerdings diese höflichen Hinweise ignoriert, der erhält
    im Wiederholungsfall eine gebührenpflichtige Verwarnung.
    Man sollte weiterhin bedenken, dass durch falsch parkende
    Fahrzeuge auch lebensnotwendige Verkehrsteilnehmer wie
    Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden.
    Richtiges Parken kann daher auch Leben retten.
    Durch den bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog
    werden die nachstehend aufgeführten "Parkplätze" für den
    Halter sehr teuer:

    • Parken im Halteverbot (Zeichen 283) 15 €
    • Parken im Halteverbot mit Behinderung 25 €
    • Parken im eingeschränkten Haltverbot(Zeichen 286) 15 €
    • Parken auf Gehweg 20 €
    • Parken auf einen Sonderparkplatzfür Schwerbehinderte 35 €
     

Diese Seite empfehlen