Ruanda: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 17 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Von Reisen in das Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und von der Nutzung der Verbindungsstraße zwischen Cyangugu, früher Rusizi, und Nyamagabe, früher Gikongoro, wird, bis auf Weiteres, abgeraten. Am 15.12.2018 wurden im Nyungwe-Wald mehrere Busse von Bewaffneten angehalten und Reisende getötet.



    Bei Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Burundi und in die Demokratische Republik Kongo, südlich des Kivusees, wie auch bei Weiterreisen in diese Länder wird zur Vorsicht geraten. Im unmittelbaren Grenzgebiet sind grenzüberschreitende Auswirkungen von Konflikten in den Nachbarländern nicht auszuschließen.



    Reisende, die nach Burundi bzw. die Demokratische Republik Kongo weiterreisen möchten, sollten die Reise- und Sicherheitshinweise zu Burundi und die Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) der Demokratischen Republik Kongo beachten. Siehe hierzu auch Aktuelle medizinische Hinweise.

    Terrorismus
    Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern der Region, auch in Ruanda zu erhöhter Vorsicht geraten.
    Vor allem in größeren Städten ist besondere Vorsicht und erhöhte Wachsamkeit ratsam - insbesondere an öffentlichen Orten wie etwa Märkten oder Busbahnhöfen.

    Kriminalität
    Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität, wie z.B. dem Diebstahl aus Autos, ist angebracht. Die Zahl der Einbrüche nimmt zu.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Flugverbindungen
    Verschiedene nationale und internationale Fluglinien fliegen den internationalen Flughafen Kigali an. Regelmäßige Direktverbindungen nach Europa gehen nach Brüssel, Amsterdam und Istanbul, weitere Umsteigeverbindungen werden über Addis Abeba, Doha und Nairobi angeboten.

    Straßenverkehr
    Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.
    Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Reisen über Land
    Besuche des Virunga-, Nyungwe- und Akagera-Parks sollten vor Einreise geplant werden. Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut, gleichwohl entsprechen die Verkehrssicherheit von Taxis, Motorräder und Busse wie auch die Fahrweise nicht europäischem Standard.
    Europäischen Standards entsprechende Hotels sind nur in größeren Städten vorhanden.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Die Zahlung mit Kreditkarten ist nur in wenigen Hotels möglich. Empfohlen wird die Mitnahme von Euro (€) oder US-Dollar (US-$), sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.

    Telekommunikation
    Es existiert ein gut funktionierendes nationales Mobiltelefonnetz der Anbieter Airtel, MTN und Tigo. Nicht alle deutschen SIM-Karten sind verwendbar und wenn dann zu erheblichen Mehrkosten. Lokale SIM-Karten können für SIM-lock-freie Mobiltelefone landesweit beschafft werden. Internetcafés, teilweise mit WLAN, sind vorhanden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum. Visumsanträge für einmalige Einreisen, mit Gültigkeit für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen, können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen gestellt werden. Die Gebühr beläuft sich auf 30,- US-$ und kann in US-$ oder € in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.

    Alternativ kann vor Reiseantritt online ein East-Africa-Tourist-Visum, gültig für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist und es sich um einen touristischen Aufenthalt handelt. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen 100 US-$.

    Gelbfieberimpfung
    Bei direkter Einreise aus Europa ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich. Nur bei Einreisen aus Gelbfieberendemiegebieten wird der Nachweis eines gültigen Gelbfieberimpfschutzes gefordert (siehe Medizinische Hinweise und Informationen des Rwanda Directorate General of Immigration and Emigration).
    Reisende können sich ggfs. auch direkt am Flughafen Kigali noch impfen lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich derzeit auf 40,- US-$. An anderen Einreisegrenzstellen ist dieser Service nicht gewährleistet.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Plastikverpackungen und –tüten, Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.

    Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Ruandische Sicherheitskräfte sind allgegenwärtig. Anweisungen von Sicherheitsbeamten ist unbedingt Folge zu leisten. Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich.

    Zu beachten ist außerdem, dass der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen.

    Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die soggenannte „concubinage“, das dauerhafte Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist, unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.

    Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert.

    Das ruandisches Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.

    Darüber hinaus von europäischen Regelungen erheblich abweichende, strafrechtliche Vorschriften existieren nicht.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle Medizinische Hinweise
    Aufgrund des zweiten Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo müssen derzeit alle Reisenden, die über den internationalen Flughafen oder über eine Landesgrenze zur Demokratischen Republik Kongo nach Ruanda einreisen mit einer Gesundheitsprüfung rechnen. Bei bestätigtem Verdacht auf Ebola ist von erweiterten Maßnahmen, z.B. Quarantäne, auszugehen.
    Das neue Ausbruchgebiet liegt nahe der Grenze mit Ruanda. Im Grenzverkehr zwischen den beiden Staaten sind entsprechende Gesundheitsprüfungen (Screening) bereits eingeführt.
    Informationen zum aktuellen Ebola-Ausbruch bieten die Aktuellen reisemedizinischen Hinweise zur Ebola-Virus-Infektion in der Demokratischen Republik Kongo.

    Impfschutz
    Pflichtimpfung gegen Gelbfieber bei Einreise aus einem Gelbfieberübertragungsgebiet. Bei direkter Einreise aus Europa ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und jährlich Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Gelbfieber, Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

    Malaria
    Es besteht ein inzwischen hohes landesweites Risiko, das sich aufgrund der mannigfaltigen Topographie des Landes nicht exakt definieren lässt. Besonders westliche und östliche Regionen des Landes sind betroffen, auch in der Hauptstadt Kigali kommt es zu Malariainfektionen (fast ausschließlich Plasmodium falciparum). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei Nichtimmunen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung in einer geeigneten medizinischen Institution mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig.
    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
    · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · in den frühen Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle unbedeckten Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/ AIDS
    Etwa 3-4% der 15-49 Jährigen in Ruanda sind HIV positiv, in den bekannten Risikogruppen sind es deutlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
    Einige Grundregeln: ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Meningokokken-Erkrankung (bakterielle Hirnhautentzündung)
    Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Vierfach-Impfung (Konjugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY) sinnvoll sein.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (auch Kivu-See). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar.
    Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten. Der Abschluss einer adäquaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird daher dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben ( www.dtg.org oder www.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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