Urteil von OLG Köln zu Kontosperrungen von Amazon: Kunden darf Zugriff auf erworbene...

Dieses Thema im Forum "Neuigkeiten - So Dies und Das" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 26 Februar 2016.

  1. Das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) hat heute eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt, die es dem E-Commerce-Riesen gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

    In den letzten Jahren haben sich viele Amazon-Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW beschwert, denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht oder denen ein Zugang zum Konto verwehrt wurde. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte Amazon, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten – zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks – über ihr Konto zu verwehren. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden." Der heutige Richterspruch des OLG Köln, der diese Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestätigt, ist noch nicht rechtskräftig.

    Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt nun Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang darauf zu bestehen. Sie unterstützt die Durchsetzung von Kundenansprüchen mit einem Musterbrief – online abrufbar unter www.verbraucherzentrale.nrw/amazon-musterbrief.

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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