Kambodscha: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 6 März 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage
    In der Hauptstadt Phnom Penh besteht weiterhin die Gefahr von Unruhen und Protestaktionen. In der Vergangenheit führten Kundgebungen und Demonstrationen zu vereinzelten Gewaltausbrüchen und Verkehrsbehinderungen.
    Reisenden wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und die englischsprachige Presse zu verfolgen.

    Preah Vihear und Grenzregion zu Thailand
    Bei Reisen nach Preah Vihear wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Der Territorialkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand hinsichtlich des Grenzverlaufs um das den Tempel Preah Vihear umgebende Gebiet ist beigelegt; die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich verbessert. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in Preah Vihear ist jedoch jederzeit möglich. Besuchern wird daher dringend geraten, sich vor einer Reise nach Preah Vihear kurzfristig über die konkrete Lage vor Ort zu informieren.
    Wegen des möglichen Landminenrisikos sollten Reisende zudem auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege der Tempelanlage verlassen.
    Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist nur für thailändische und kambodschanische Staatsangehörige passierbar.
    Zur Situation auf thailändischer Seite siehe auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.

    Kriminalität
    In den touristischen Zentren, insbesondere in Phnom Penh, Sihanoukville und Kampot, ist ein Anstieg von tätlichen Angriffen und Raubüberfällen gegen Ausländer zu verzeichnen, teilweise auch unter Gebrauch von Messern und/oder Schusswaffen. In Phnom Penh sind hiervon vor allem die Touristen- und Wohnviertel für Ausländer betroffen, u.a. auch die die Gegend um das Flussufer des Tonlé Sap und Boeung Keng Kang 1 (BKK1). Es wird dringend geraten, bei Überfällen keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein erheblicher Anstieg von Diebstählen zu beobachten, in Gästehäusern und Hotels.
    In letzter Zeit wurden vereinzelt Ausländerinnen Opfer sexuellerer Übergriffe, vor allem bei einsamen nächtlichen Strandspaziergängen im Badeort Sihanoukville. Reisende sollten nachts möglichst nicht allein unterwegs sein und die Rückfahrt in die Unterkunft im Vorfeld organisieren. Möglichen Opfern sexueller Übergriffe wird wegen der weiten Verbreitung von HIV/AIDS dringend empfohlen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.
    Bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks, aber auch zu Fuß, ist damit zu rechnen, dass Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen oder abgeschnitten werden (sog. bag snatching). Dabei werden Verletzungen der Bestohlenen billigend in Kauf genommen. Handtaschen und Schultertaschen sollten daher nach Möglichkeit nicht mitgeführt, oder zumindest auf der von der Straße abgewandten Seite getragen bzw. sicher verstaut werden.
    In Phnom Penh werden vermehrt ausländische Touristen unter verschiedenen Vorwänden - beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden - angesprochen und in Privathäuser eingeladen. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre wird im weiteren Verlauf das Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, an deren Ende das Opfer verliert und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Speisen oder Getränke mit Drogen versetzt werden. Es wird daher empfohlen, große Umsicht bei Privateinladungen walten zu lassen. Im Übrigen sind - vor allem in Phnom Penh und Siem Reap - verschiedenste Formen von Trickbetrügereien weit verbreitet.
    In letzter Zeit sind Reisende vereinzelt Opfer von Betrügereien geworden, bei denen Vermieter von Motorrädern und -rollern für vorgebliche Beschädigungen des Mietgegenstands Schadensersatz gefordert haben. Vermieter versuchen, den Pass einzubehalten und die Einwanderungsbehörden zu informieren, um die Ausreise von Reisenden zu verhindern. Es wird daher dringend geraten, bei der Anmietung von Motorrädern und -rollern den Reisepass nicht als Pfand zu hinterlegen.

    Minengefahr
    In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt. Es wird jedoch dringend empfohlen, wegen des möglichen Landminenrisikos auf keinen Fall die gekennzeichneten Wege zu verlassen.

    Naturkatastrophen
    In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen - von Ausnahmen abgesehen - nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards.
    Auch bei Flugreisen innerhalb des Landes ist Vorsicht geboten. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt.
    Straßen sind mit wenigen Ausnahmen in schlechtem Zustand. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten, in einigen Landesteilen ist Ausländern das Fahren von Motorrädern untersagt. Zumindest sollte stets ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrer von Motorradtaxis (sog. motordups) verfügen in der Regel nicht über Helme für ihre Fahrgäste.
    Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Telekommunikation
    Das Mobilfunknetz deckt nicht alle Landesteile ab. Auch ist nicht überall eine funktioniere Internetverbindung vorhanden.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Riel (KHR). Zahlungen werden überwiegend in bar und US-Dollar abgewickelt, Riel wird zumeist für Wechselgeld und kleinere Beträge verwendet. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Bargeldabhebungen über Bank- oder Kreditkarten sind bei Banken und Western Union Agenturen in touristischen Zentren möglich. Die Anzahl der Geldautomaten nimmt ständig zu. Bargeldabhebungen sind in der Regel jedoch nicht mit Bank-Karte sondern nur mit Kreditkarten möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende nach Kambodscha sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen ab Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
    Nach Auskunft der Immigrationsbehörde besteht für Besucher von Siem Reap/ Angkor Wat eine Übernachtungspflicht von mindestens einer Nacht in Kambodscha. Ein Tagesausflug nach Siem Reap/ Angkor Wat aus einem Drittland, so z.B. Thailand, ist daher nicht möglich.

    Visum
    Für deutsche Staatsangehörige besteht für die Einreise nach Kambodscha Pass- und Visumpflicht. Die Einholung des Visums vor Reiseantritt ist bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin.
    Auch ist die Einholung eines Visums bei Einreise ("Visa on Arrival") für ein Visum der Kategorien T (Tourismus) und E (kurzfristige Aufenthalt) gegen eine Gebühr und bei Vorlage eines Passfotos möglich.

    Das T-Visum wird grundsätzlich für eine einmalige Ein- bzw. Ausreise ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist, die Einreise muss innerhalb des Zeitraums erfolgen, die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.
    Die Einholung eines T-Visums vor Reiseantritt ist auch als e-Visa möglich. Die Einreise mit e-Visa ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich.
    Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden, die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich.
    T-Visa können einmalig für einen Monat bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden.

    Das E-Visum ist geeignet, wenn ein Aufenthalt von über 30 Tagen geplant ist. Es kann vor oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden, die Beantragung eines virtuellen E-Visums ist nicht möglich.
    Vor Ablauf des 30 tägigen E-Visums kann das E-Visum bei der gegenüber dem Flughafen Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums um bis zu 12 Monate verlängert werden, nach Verlängerung ist eine mehrfache Ein- und Ausreise möglich.
    Bei Beantragung einer Verlängerung ist der Zweck der Einreise anzugeben und zu belegen.

    Die Umschreibung eines E-Visums in ein B- oder C-Visum vor Ort ist nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich.

    Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.

    Arbeitsaufnahme/Freiwilligenprogramme
    Zur Arbeitsaufnahme in Kambodscha bedarf es in aller Regel einer Arbeitserlaubnis. Unterschieden wird zwischen einer befristeten und einer unbefristeten Arbeitserlaubnis. Diese ist beim kambodschanischen Arbeitsministerium zu beantragen.
    Teilnehmer des Programms „weltwärts“ bzw. generell Angestellte in Nichtregierungsorganisationen sollten vor oder bei Einreise ein Visum der Kategorie B oder C beantragen, das weder am Grenzübergang (on Arrival) noch als e-Visum beantragt werden kann. Sie dienen der einmaligen Ein- bzw. Ausreise und sind jeweils für drei Monate gültig, können aber um bis zu 12 Monate beim kambodschanischen Außenministerium verlängert werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Einfuhr/Ausfuhr von Devisen ab 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden.

    Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen auf Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. zehn Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen.

    Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

    Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

    Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

    Seit Februar 2018 ist Majestätsbeleidigung in Kambodscha unter Strafe gestellt. Abfällige oder kritische Bemerkungen über die königliche Familie können als Majestätsbeleidigung betrachtet und mit Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

    Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).

    Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen gesetzt.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue Fieber tritt in Kambodscha häufig auf, vorwiegend während der Regenperioden. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Kambodscha als Land mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion.

    Malaria
    In Kambodscha besteht ganzjährig ein Malariarisiko, verstärkt während der Regenzeiten. Zunehmende Artemisinin-Resistenzen werden berichtet.
    Ein mittleres Malariarisiko besteht in den meisten Landesteilen, am höchsten im Regenwald der Grenzgebiete zu Thailand und Laos, geringer in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von SO nach NW entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap.
    Ein geringes Risiko innerhalb dieses Gürtels in der Umgebung von Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap.
    Phnom Penh und Angkor Wat gelten als malariafrei.
    Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anophelesmücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum, in Kambodscha ca. 75% der Fälle) bei nichtimmunen Europäern häufig tödlich. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
    Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
    · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    · tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    · ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    Der Aufenthalt in mückengeschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlage) vermindert das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen, von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber und Japanischer Enzephalitis.

    HIV/AIDS
    HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Kambodscha, insbesondere in größeren Städten ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durchfallerkrankungen treten in Kambodscha sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann.Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine fast immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Kambodscha nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Kambodscha eine besondere Bedeutung zu.

    Chikungunya-Fieber
    Chikungunya Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z. T. langanhaltenden Gelenkschmerzen, die in Kambodscha immer wieder auftreten kann. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

    Japanische Enzephalitis
    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb ist ein sorgfältiger Mückenschutz und ggf. eine vorbeugende Schutzimpfung wichtig.

    Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
    Auch in Kambodscha tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf.
    Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit, siehe auch Merkblatt Aviäre Influenza.
    Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

    Tuberkulose
    Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte, die Darmtuberkulose durch den Genuss von roher Milch und von Milchprodukten infizierter Rinder. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Kambodscha.

    Hand-Fuß-Mund-Krankheit
    In den letzten Jahren wurden gehäuft Erkrankungen an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit registriert (v .a. bei Kindern); eine Erkrankung die in regelmäßigen Abständen in Kambodscha auftritt. Als Ursache konnte von der WHO u.a. das Enterovirus EV71 identifiziert werden.
    Anfängliche Symptome der HFMK können Benommenheit, Schwindel, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Übelkeit und Bindehautentzündungen sein, gefolgt von typischen Hautveränderungen in der Mundregion, den Händen und gegebenenfalls Füßen. Bei Erwachsenen und älteren Kindern verläuft die Krankheit häufig unbemerkt. Prinzipiell ist die Hand-Fuß-Mundkrankheit eine harmlose Erkrankung, die keine medikamentöse Behandlung erfordert, da sie in der Regel rasch und selbstständig abheilt.
    Zur Prophylaxe empfiehlt sich die strikte Einhaltung von grundlegenden Hygienemaßnahmen wie häufiges, gründliches Händewaschen, Abkochen von Trinkwasser, Durcherhitzen von Lebensmitteln und Schälen von Obst.

    Sonstige Gesundheitsgefahren
    Quallen (Seewespen)

    Quallen kommen insbesondere in den Sommermonaten an der Küste vor. Ihre Nesselzellen können bei Menschen starke Schmerzen verursachen, die normalerweise nach wenigen Stunden abklingen. Bei geschwächten Menschen oder Allergikern kann es jedoch zu einem allergischen Schock kommen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den z. T. hohen Temperaturen geschützt werden.

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Kambodscha bewusst sein. Für mit Gerinnungshemmern behandelte Menschen besteht bei Verletzungen ein hohes Risiko, da Gegenmittel zum Stoppen von Blutungen nicht zur Verfügung stehen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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