Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 März 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Reisende sicherstellen, dass sie alle Dokumente, die für die Ein- und Weiterreise benötigt werden, mit sich führen.

    Naturkatastrophen
    In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu extremer Kälte und teilweise schweren Schneestürmen. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. auf Hinweise der lokalen Behörden und des Government of Canada zu "Environment and Climate Change" achten.
    British Columbia und Yukon liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten, an den Küsten British Columbias auch zu Tsunamis kommen kann.
    Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    Von Juni bis September kommt es besonders im Westen Kanadas – in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba - wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Aber auch in anderen Bundesstaaten Kanadas können Waldbrände auftreten. Aktuelle Informationen zu Waldbränden sind auf einer interaktiven Karte zu finden. Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können zu Straßensperren führen und Flugverbindungen beeinträchtigen. Reisenden wird geraten, geplante Reiserouten, auch Flugstrecken, mit den aktuellen Informationen abzugleichen und auf Hinweise der lokalen Behörden zu achten.

    Kriminalität
    Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen. Reisepässe, Tickets und Wertsachen sollten nicht im geparkten Auto belassen werden, da es zu Aufbrüchen und Diebstählen kommen kann, auch auf bewachten Parkplätzen.
    Außerdem wird empfohlen, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mitgeführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist eine unbedingt erforderliche Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie einfacher bei der kanadischen Polizei aufzugeben.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein weites Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.
    In Kanada gilt (im Gegensatz zu den USA) das metrische System: Entfernungen werden in km angegeben. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 21 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss ist verboten.
    Es drohen empfindliche Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt. Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Abweichungen zwischen Provinzen und Territorien. Abweichungen zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
    Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.

    Führerschein
    Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.
    Vorsorglich wird empfohlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Das Mindestalter für den Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken liegt bei 19 Jahren (Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Quebec). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt. Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale oder zuhause eingenommen werden.
    In Kanada ist das Rauchen in und vor öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc. verboten.
    Seit Mitte Oktober 2018 werden der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien legalisiert, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende nach Kanada sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich.

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.

    Visumfreie Einreise mit eTA
    Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Ein- und die Transitreise zwar visumfrei, aber grundsätzlich nur noch mit einer elektronischen Einreiseerlaubnis möglich.
    2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen vor der Abreise zwingend eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada ein- oder durchreisen zu können.
    Nur bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist eine eTA nicht erforderlich.

    Elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
    Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen. Informationen auch in deutscher Sprache, Antragsformulare und FAQ finden sich auf der Webseite des Government of Canada.
    Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der electronic Travel Authorization (eTA) an. Hierbei könnte es sich zum Teil betrügerisch um eine nur vermeintliche „eTA“ handeln, die von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Bitte halten Sie sich ausschließlich an die in obengenannter Webseite.
    Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden.
    Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.
    Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD ( ca. 5,- EUR) zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden).

    Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
    Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible“) eingestuft werden, z.B. bei falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche Gesundheit o.Ä.
    Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer eTA befreit.

    Praktikum/Beschäftigung als Au-Pair u. ä.
    Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit oder ähnliche Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis („work permit“) über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Dies gilt auch für unbezahlte Beschäftigungen wie z. B. Kinderbetreuung im Rahmen von Gastaufenthalten!
    Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des Programms „International Experience Canada.

    Hinweis für Doppelstaater: Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit November 2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.

    Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig ist für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden.

    Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite des Government of Canada.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Kleidung und Gegenstände für den persönlichen Bedarf („personal baggage“) können eingeführt werden.

    Alkoholische Getränke
    Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein oder etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Die Mindestaltersgrenze beträgt 18/19 Jahre, s. o. allgemeine Informationen zu Alkohol.

    Tabak, Cannabis
    Zollfrei sind 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 200g Tabak und 200 Tabak-Sticks. Mindestalter 18 Jahre.
    Das Verbringen von Cannabis über die Landesgrenzen ist nicht gestattet.

    Geschenke
    Zollfrei sind Geschenke im Wert bis 60 CAD pro beschenkte Person. Bei Überschreitung ist die beschenkte Person abgabenpflichtig.

    Waffen
    Die Einfuhr von Waffen muss bei der Einreise deklariert werden. Im Regelfall wird eine Genehmigung für 60 Tage erteilt.

    Lebensmittel, Pflanzen, Tiere
    Diese Gegenstände müssen grundsätzlich deklariert werden. Da sich Bedrohungen kurzfristig ändern, unterliegen die Einfuhrbestimmungen täglichen Anpassungen. Aktuelle Regeln sind auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) zu finden.

    Einfuhr von Zahlungsmitteln
    Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.

    Einfuhrverbot
    Es besteht ein Einfuhrverbot für pornografisches Material, Hasspropaganda.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Seit Oktober 2018 werden der Kauf von kleinen Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz von kleinen Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Reisende sollten sich über die genauen gesetzlichen Vorgaben und Obergrenzen an ihrem Aufenthaltsort genauestens informieren, da für die kanadischen Provinzen und Territorien zum Teil unterschiedliche Regelungen gelten.
    Darüber hinaus sind der Handel und Verkauf, die Herstellung und der Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen weiterhin strafbar.
    Reisende sollten unbedingt beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg nicht gestattet ist. Insbesondere gilt dies auch für die Landgrenze zwischen Kanada und den USA. Ein versuchter Grenzübertritt mit auch kleinsten Mengen Cannabis oder anderer verbotener Substanzen kann zu empfindlichen Strafen inklusive dauerhaften Einreiseverboten führen.
    Weitere Informationen sind auf der Webseite Cannabis-In-Canada zu finden.

    Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage wird üblicherweise ein Alkoholverbot auf Campingplätzen und in National- und Provinzparks verhängt.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.
    Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Darüber hinaus kann eine Impfung gegen Tollwut sinnvoll sein.

    Medizinische Versorgung
    Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics“, und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss von Kanada wird daher dringend empfohlen ebenso wie das Mitführen einer mit höheren Beträgen belastbaren Kreditkarte.

    Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.

    Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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