Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Landesspezifische Sicherheitshinweise
    Allgemeine Reiseinformationen
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage/Terrorismus
    Am 29. Juli 2018 wurde unweit der Gebietshauptstadt Dangara, im Süden von Tadschikistan, eine Gruppe von Radtouristen angegriffen. Dabei wurden vier Reisende getötet und zwei verletzt. Die Tat hatte einen terroristischen Hintergrund. Reisenden wird empfohlen, besonders wachsam und vorsichtig zu sein.
    Von Reisen in den tadschikischen Grenzbezirk Ischkaschim (Autonomer Oblast Gorno Badachshan - GBAO) wird bis auf weiteres aufgrund von verstärkten und voraussichtlich andauernden Kampfhandlungen im Großraum Faizabad (Afghanische Provinz Badachschan) dringend abgeraten.
    Von nicht erforderlichen Reisen in übrige Regionen von GBAO wird abgeraten.
    Reisende vor Ort sollten besonders vorsichtig sein, stets ihr Umfeld beobachten und Menschansammlungen meiden.
    Zudem kann es an der Grenze zu Afghanistan vereinzelt zu Schusswechseln zwischen afghanischen Drogenschmugglern und tadschikischen Grenztruppen bzw. der Drogenkontrollbehörde kommen.
    Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden. Es wird dringend davor gewarnt, die unzureichend demarkierte und bisweilen ungesicherte afghanisch-tadschikische Grenze illegal zu überschreiten, um z.B. auf afghanischem Territorium Fotos für Soziale Netzwerke zu erstellen, siehe auch Reisewarnung Afghanistan. Eine konsularische Betreuung ist in diesen Gebieten nicht möglich.
    Darüber hinaus ist es seit Anfang 2014 im Grenzgebiet zwischen Tadschikistan und Kirgisistan wiederholt zu bewaffneten Auseinandersetzungen teilweise mit Todesopfern gekommen. Ausländische Reisende waren zwar nicht betroffen, dennoch sind auch hier, besonders in den Grenzgebieten im Ferganatal, Vorsicht und Wachsamkeit geboten.
    Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.

    Kriminalität
    Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen. Auf das Mitführen von Wertgegenständen sollte verzichtet werden. Nach Einbruch der Dunkelheit wird zu besonderer Vorsicht geraten.
    Auch gab es vereinzelte Raubüberfälle, unter anderem auf zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht und keinesfalls allein durchgeführt werden. Im Falle eines Überfalls sollte aufgrund der Gefahr von Schusswaffengebrauch auf jeglichen Widerstand verzichtet werden.

    Minengefahr
    An der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog gibt es zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder, die oft schlecht markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan sowie in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich nicht gekennzeichnete Minenfelder.

    Naturkatastrophen
    Tadschikistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr geht von Schnee- und Schlammlawinen eine erhöhte Gefahr aus. Im Sommer kann es infolge anhaltend hoher Temperaturen im Pamir zu Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen mit großen Schäden an der Infrastruktur kommen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Bei Inlandsflügen, Bus- und Bahnverkehr kommt es häufig zu Verspätungen.
    Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten wird davon abgeraten, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischem Zustand sind.
    Der Straßenverkehr ist gefährlich, Straßen sind meistens nicht in gutem Zustand. Von September bis März ist in den höheren Lagen mit heftigen Schneefällen zu rechnen, die zu Straßensperrungen und nicht befahrbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen.
    Bei Personenkontrollen sollten sich Reisende immer kooperativ verhalten. Die tadschikischen Sicherheitskräfte haben das Recht, Ausweisdokumente und Visum zu überprüfen. Reisende ohne gültige Dokumente können festgehalten werden. Entsprechende Dokumente sollten daher mitgeführt werden. Leider kam es bereits vor, dass Touristen und ihr Gepäck unverhältnismäßigen Kontrollen unterzogen, mit der Forderung von „Gebühren“ konfrontiert oder unter Druck gesetzt wurden. In der jüngeren Vergangenheit lagen entsprechende Berichte über Kontrollpunkte im Pamir, v.a. Chargusch /Kargoosh, vor. Es wird empfohlen, entlegene Gebiete nach Möglichkeit nicht alleine zu bereisen und ggf. Zweckgemeinschaften mit anderen Touristen zu bilden. Gegenüber Staatsvertretern sollten Reisende höflich, aber selbstbewusst auftreten und notfalls auf ihre Rechte hinweisen, aber eine Eskalation vermieden werden. Die deutsche Botschaft in Duschanbe nimmt im Notfall Beschwerden auf und meldet sie an die tadschikischen Behörden.

    Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO)/Bergtourismus im Pamir-Gebirge:
    Die Notwendigkeit von Reisen in den Autonomen Oblast Gorno Badachshan (GBAO) ist gut zu überlegen. Notwendige Reisen sind gut zu planen. Im Falle eines Unfalls oder einer sonstigen Notsituation kann aufgrund der schlechten Infrastruktur und der nicht flächendeckend gesicherten medizinischen Versorgung Hilfe - auch konsularischer Art - häufig nicht zeitnah oder nicht internationalen Standards entsprechend erfolgen. Viele Bergrouten sind nicht oder nur langsam per Kfz passierbar, der Zugang ist auch für ausländische Diplomaten nur mit mehrtägiger Vorlaufzeit möglich.
    Im Pamir-Gebirge können zahlreiche Herausforderungen auftreten. Mit plötzlichen Wetterumschwüngen, Erdbeben, Erdrutschen und Minustemperaturen auch im Sommer ist zu rechnen. Mobile Geräte haben zum Teil nur sehr eingeschränkten Empfang, daher ist die Mitnahme von Satellitentelefonen zu empfehlen. Reisen sollten nur mit lokalen, ortskundigen Führern erfolgen.
    Im Falle einer Evakuierung oder notwendiger Luftrettung können Rettungsflugzeuge aus Deutschland/Europa die Flugplätze in Khorog und Murghab nicht anfliegen, so dass ein inländischer Flug (üblicherweise mit nicht medizinisch ausgestattetem Fluggerät) aus GBAO in die Hauptstadt Duschanbe erforderlich werden kann. Die Kosten für solche Flüge können 20.000 Euro übersteigen und sind nicht immer durch Reisekrankenversicherungen abgedeckt. Reisenden wird dringend empfohlen, die Frage zur Deckung und Modalitäten für eine solche tadschikisch-inländische Luftrettung vor Reiseantritt mit der Versicherung zu klären.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Somoni (TJS). Bargeldabhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in der Hauptstadt Duschanbe inzwischen vielerorts möglich. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von Euro oder US-Dollar. Ein Umtausch ist in größeren Städten möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland sowie innertadschikische Evakuierungsflüge zu den Flughäfen Duschanbe bzw. Chudschand abdeckt.
    Die ärztliche Versorgung in Tadschikistan ist mangelhaft oder gar nicht vorhanden, siehe auch Medizinische Versorgung. Reisende sollten sich des hohen Risikos im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet. Besonders bei Notfällen im Zusammenhang mit Bergwanderungen ist eine schnelle Hilfe oft nicht möglich, da ein erheblicher Teil der zahlreichen bei Bergsteigern und Wanderern beliebten Strecken auch nicht per Hubschrauber erreichbar ist. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind wegen des nur zum Teil funktionierenden Mobiltelefonempfangs sehr eingeschränkt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Sämtliche Reisedokumente sollten noch mindestens sechs Monate nach der geplanten Einreise gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige unterliegen der Visumspflicht.
    Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum e-Visa zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten. Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde.
    Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.

    Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das Tajikistan Visa Electronic Application Center zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird zunächst vorgeprüft; danach muss der Antragsteller persönlich bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin vorsprechen, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.

    Ausführliche Informationen zum Visumverfahren sind auf der Webseite der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden.

    Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte sollten Reisende ablehnen, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.

    Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.

    Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.

    Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: Autonome Provinz Berg-Badachschan-GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.

    Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan
    An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend geraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen. Nicht alle Grenzübergänge sind für internationale Reisende geöffnet, weshalb man sich bei der Reiseplanung erkundigen sollte, beispielsweise bei der tadschikischen Botschaft in Berlin; die deutsche Botschaft in Duschanbe verfügt nicht über diesbezügliche Informationen.
    Der in der Nähe von Duschanbe gelegene tadschikisch-usbekische Grenzübergang Denau-Turzunzoda wird nur selten von Touristen genutzt. Diese werden daher auf beiden Seiten der Grenze genauestens überprüft und es besteht die Möglichkeit einer nicht angemessenen Behandlung. Reisenden wird empfohlen, den im nördlichen Tadschikistan in der Nähe von Chudschand gelegenen tadschikisch-usbekischen Grenzübergang Oybek-Buston zu nutzen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Schmuck, der einen Wert von 1.000 USD übersteigt, wird mit einem Einfuhrzoll (18,00 TJS je Gramm Gold, 4,60 TJS je Gramm Silber) belegt, auch wenn es sich um persönlichen Schmuck („für den eigenen Bedarf“) handelt. Der Zollbeamte ist berechtigt, den Wert zu schätzen.

    Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass dieser im Voraus bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.

    In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

    Malaria
    Malaria ist nahezu eliminiert, nur im Grenzgebiet zu Afghanistan gibt es ein potentielles Risiko (M. tertiana). Sollte diese Region besucht werden, ist ein Schutz gegen Stechmücken zu empfehlen (z.B. langärmelige Kleidung, Anti-Mücken-Mittel).

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht nicht westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die Notfallversorgung eingeschränkt. Hinsichtlich der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Kooperationsärzten im Einzelfall wird Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Duschanbe anheim gestellt. Es wird empfohlen, in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.

    Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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